Materialgemeinkosten (MGK)
Materialgemeinkosten sind Teil der Materialkosten; es sind solche Kosten, die den einzelnen Kostenträgern (Produkten) nicht direkt zugerechnet werden können, wie z. B. Beschaffungskosten, Lagerkosten für das Lager, in dem mehrere Materialien gelagert sind,

In diesen Kostenpositionen können z. B. die Personalkosten für die Mitarbeiter in Lager und Einkauf aber auch die Betriebskosten und Abschreibungen der jeweiligen Gebäude (z. B. Lagerhalle) enthalten sein.

Die Materialgemeinkosten gehen aus der Kostellenrechnung hervor. Der Materialgemeinkostenzuschlag wird errechnet aus dem Verhältnis von den Materialgemeinkosten zu dem Materialeinsatz. Dieser Zuschlag wird auf die verbrauchten Materialien (Fertigungsmaterial) aufgeschlagen.

In einer Kostenrechnung werden die Materialeinzelkosten (Fertigungsmaterial) mit den Materialgemeinkosten addiert um die Materialkosten zu errechnen
Siehe auch dazu Herstellkosten.

Nach § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB sind die Materialgemeinkosten in die Berechnung der Herstellkosten zwingend einzubeziehen. Dieses ist eine Voraussetzung, um beispielsweise eine Bewertung der fertigen Produkte in der Bilanz berücksichtigen zu können.

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