Herstellungskosten

Unter Herstellungskosten versteht man im betrieblichen Rechnungswesen einen ursprünglichen Bewertungsmaßstab für in der Produktion hergestellten Vermögensgegenstände und Wirtschaftsgüter, die durch innerbetriebiche Leistungen erzeugt wurden. Die Bestandteile der Herstellungskosten sind im § 255 des HGB geregelt. Danach müssen bestimmte Kosten, wie z.B. die MGK zu den Herstelungskosten gerechnet werden, während dies bei den Herstellkosten wahlweise erfolgen kann. 

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