Fertigungsgemeinkosten (FGK)
Fertigungsgemeinkosten sind Teil der Herstellkosten; sie sind jene Kosten des Fertigungsbereichs, die nicht direkt einzelnen Fertigungsaufträgen zugeordnet werden können. Sie werden in der Kostenstellenrechnung in den Fertigungskostenstellen gesammelt. Bei einer Vollkostenrechnung werden sie in der Kostenträgerrechnung über die Zuschlagskalkulation auf die Kostenträger umgelegt .

Die Aufwendungen einer Fertigugskostenstelle sind, soweit es sich nicht um Einzelkosten wie Fertigungsmaterial oder nachgewiesene belegte. d.h. mit einem Lohnschein auf einen F-Auftrag bezogene Fertigungslöhne handelt, Gemeinkosten dieser Fertigungskostenstelle. Diese Gemeinkosten werden bei einer Kalkulation über einen prozentualen Zuschlag als Fertigungsgeinkosten auf den Fertigungslohn verteilt. Dieser FGK-Prozentsatz ist in jeder Fertigungskostenstelle für die  Zuschlagskalkulation zu hinterlegen. Auf die zwischen Steuer- und Handlsbilanz abweichende Bewertung der Herstellkosten wird hier nicht näher eingegangen. Diese von einander abweichende Bewertung kann organisatorisch dadurch gelöst werden, das für  steuerliche Zwecke ein zweiter FGK-Prozentsatz gebildet und in jeder Fertigungdkostenstelle entsprechend hinterlegt wird und das Ergebnis der HK-Ermittlung nach steuerlichen Vorgaben im Teilestammsatz des jeweiligen Erzeugnis als steuerlicher Wert getrennt ausgewiesen wird. 

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